CRR 3: Deutsche Perspektive auf die Pillar 3 Data Hub Standards
CRR 3 und die Pillar 3 Data Hub Standards fördern Transparenz und Stabilität im europäischen Finanzsektor. Der Fokus liegt auf technischen Herausforderungen und Anpassungen für deutsche Banken, um die Anforderungen der EBA zu erfüllen und die Umsetzung praxisnah und effizient zu gestalten.
Die Capital Requirements Regulation (CRR 3) ist eine der bedeutendsten regulatorischen Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Stabilität im europäischen Finanzsektor. Besonders die Offenlegungspflichten gemäß Säule 3 stehen im Fokus, da sie umfangreiche technische und organisatorische Anpassungen erfordern. Die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten „Implementing Technical Standards on Pillar 3 Data Hub“ (EBA/CP/2024/20) zielen darauf ab, eine harmonisierte und zentralisierte Plattform für Offenlegungsdaten zu schaffen.
Dieser Beitrag analysiert die wesentlichen technischen Herausforderungen und Lösungsansätze aus deutscher Sicht und beleuchtet, wie sich deutsche Kreditinstitute auf die Umsetzung vorbereiten können – insbesondere unter Berücksichtigung der einzigartigen Anforderungen von CRR 3.
CRR 3 und der Pillar 3 Data Hub: Ein Überblick
Der Pillar 3 Data Hub (P3DH) soll als zentrale Plattform dienen, um die Offenlegungsdaten europaweit zu standardisieren und zu konsolidieren. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Daten zwischen Kreditinstituten zu erhöhen und den Aufsichtsbehörden einen besseren Zugang zu ermöglichen.
Für deutsche Banken stellt dieses System spezifische Herausforderungen dar, insbesondere aufgrund der Vielfalt des deutschen Bankensystems. Dieses umfasst öffentliche, private und genossenschaftliche Institute, die jeweils eigene IT- und Prozesslandschaften betreiben. Die technische Umsetzung des P3DH im Einklang mit den Anforderungen von CRR 3 erfordert daher flexible und skalierbare Lösungen.
Technische Herausforderungen bei der Umsetzung der CRR-3-Anforderungen
1. Narrative Berichte in PDF und XBRL
Die EBA fordert, dass narrative Inhalte sowohl im PDF-Bericht als auch in den XBRL-csv-Templates bereitgestellt werden. Diese doppelte Erfassung stellt eine erhebliche Belastung dar und erhöht die Fehleranfälligkeit.
- Technische Empfehlung: Die Einführung eines Textfeldes in den XBRL-Templates, das unbegrenzte Zeichen und Mehrfacheinträge ermöglicht. Alternativ könnte die narrative Berichterstattung ausschließlich im PDF erfolgen, um Redundanzen zu vermeiden.
2. Verzögerung der Veröffentlichung von DPM 4.1
Die technische Grundlage für den P3DH, die Data Point Model (DPM) Version 4.1, wird frühestens im ersten Quartal 2025 erwartet. Diese Verzögerung erschwert die rechtzeitige Umsetzung und gefährdet die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
- Lösungsvorschlag: Eine Vorverlegung der Veröffentlichung von DPM 4.1 auf Q4 2024, um die Anforderungen gemäß Artikel 430(7) CRR zu erfüllen.
3. Fehlende permanente Testumgebung
Die EBA plant, eine Testumgebung nur während der Implementierungsphase bereitzustellen. Dies erschwert laufende Qualitätsprüfungen und birgt Risiken bei der Validierung von Daten.
- Vorschlag: Die Einrichtung einer dauerhaften Testumgebung, wie sie für Säule-1-Berichte existiert. Dies würde Banken ermöglichen, ihre Systeme regelmäßig zu testen und frühzeitig Fehler zu identifizieren.
4. Anforderungen an die Aktualisierung von Kontaktinformationen
Die monatliche Aktualisierung von Kontaktinformationen ist aus Sicht deutscher Institute unverhältnismäßig, insbesondere für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCIs).
- Effizientere Lösung: Meldungen nur bei Änderungen oder in regelmäßigen Intervallen, die mit den Berichtszyklen (z. B. vierteljährlich) abgestimmt sind.
5. Rundungsprobleme bei Validierungsregeln
Die Einreichung von quantitativen Daten in Millionen Euro kann Rundungsdifferenzen verursachen, die in den Validierungsprozessen als Fehler interpretiert werden.
- Technischer Ansatz: Einführung von Rundungstoleranzen in den Validierungsregeln, um diese Abweichungen zu kompensieren.
CRR 3: Spezifische Herausforderungen für die deutsche Bankenlandschaft
1. Angleichung an das Aufsichtsberichtswesen
Die EBA betont, dass die Offenlegungsanforderungen vollständig mit dem Aufsichtsberichtswesen abgestimmt sind. In der Praxis zeigt das EBA Mapping Tool jedoch Lücken, da einige Offenlegungsdaten keine Entsprechung im Aufsichtsberichtswesen haben.
- Optimierungsvorschlag: Eine Anpassung der Formulierung in den technischen Standards zu „soweit möglich abgestimmt“, um realistische Erwartungen zu setzen.
2. Freiwillige Übererfüllung
Einige deutsche Institute möchten zusätzliche Templates, wie beispielsweise LI3 (Konzernstruktur), einreichen, obwohl diese nicht verpflichtend sind. Die EBA muss sicherstellen, dass solche freiwilligen Ergänzungen in die P3DH-Architektur integriert werden können.
- Anforderung: Eine Bestätigung, dass zusätzliche Templates akzeptiert und veröffentlicht werden.
3. Schriftliche Attestierung
CRR 3 verlangt eine schriftliche Attestierung durch ein Vorstandsmitglied, die laut EBA separat im PDF eingereicht werden soll. Diese Anforderung wird von deutschen Banken als unnötig aufwendig angesehen.
- Alternative Lösung: Ein Verweis auf die Attestierung im Text des Offenlegungsberichts sollte ausreichend sein, ohne dass eine separate Signaturseite erforderlich ist.
Zeitliche und organisatorische Anpassungen für die erste Umsetzung
1. Zeitlicher Rahmen
Die erste Referenzperiode für P3DH-Berichte ist auf 30. Juni 2025 festgelegt, fällt jedoch mit anderen regulatorischen Anforderungen wie CoRep zusammen. Dies stellt eine erhebliche Belastung für Banken dar.
- Deutscher Vorschlag: Eine Verschiebung des ersten Referenzdatums auf den 30. September 2025, um genügend Vorbereitungszeit zu gewährleisten.
2. Pilotphase
Zusätzlich zur Testumgebung sollte eine Pilotphase eingerichtet werden, um frühzeitig technische Herausforderungen zu identifizieren und zu adressieren.
Fazit: CRR 3 als Schlüssel zur modernen Bankenregulierung
Die CRR 3 und die „Implementing Technical Standards on Pillar 3 Data Hub“ (EBA/CP/2024/20) sind wegweisende Elemente für die Harmonisierung und Modernisierung der europäischen Bankenregulierung. Für deutsche Kreditinstitute ist es jedoch entscheidend, dass Flexibilität und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung gewährleistet sind.
Durch gezielte Anpassungen wie die Vorverlegung der DPM 4.1-Veröffentlichung, die Einführung einer permanenten Testumgebung und die Flexibilisierung der Berichtserfordernisse kann die EBA sicherstellen, dass die Anforderungen von CRR 3 nicht nur erfüllt, sondern auch effektiv in der Praxis umgesetzt werden. Langfristig wird dies die Transparenz stärken und die Stabilität des Finanzsystems in Europa fördern.